Alle Schülerinnen und Schüler, der Jahrgangsstufe 5, die den Übertritt an die Realschule bzw. das Gymnasium anstreben und die im Halbjahreszeugnis in den Fächern Mathematik und Deutsch die Durchschnittsnote 2,5 oder besser (Übertritt in Jahrgangsstufe 5 der Realschule) bzw. 2,0 oder besser (Übertritt in Jahrgangsstufe 5 des Gymnasiums) aufweisen, geben an der für sie zuständigen Realschule bzw. an dem für sie zuständigen Gymnasium im Zeitraum vom 7. bis 12. Mai eine Voranmeldung ab.

Die endgültige Anmeldung an einer Realschule bzw. einem Gymnasium erfolgt dann in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses.

Schülerinnen und Schüler, die im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 5 den jeweils geforderten Notenschnitt in den Fächern Deutsch und Mathematik nicht erreicht haben, jedoch diesen im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 5 erreichen, können sich ohne Voranmeldung in den ersten drei Ferientagen der Sommerferien mit dem Original des Jahreszeugnisses an einer Realschule bzw. einem Gymnasium anmelden.

 

Übertritt in Jahrgangsstufe 5 Gymnasium: Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis ist 2,0 oder besser

Übertritt in Jahrgangsstufe 5 Realschule: Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik im Jahreszeugnis ist 2,5 oder besser

Übertritt in Jahrgangsstufe 6 Gymnasium nur Aufnahmeprüfung

Übertritt in Jahrgangsstufe 6 Realschule: Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik, Englisch im Jahreszeugnis ist 2,0 oder besser (bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung)

 

 

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